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AGB

Vertrag

Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen.

 

Übernahme Werkzeug

Der Mieter übernimmt das Werkzeug in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein). Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Es wird ein schriftlicher Vertrag vor Ort abgeschlossen.

 

Rückgabe Werkzeug

Der Mieter ist verpflichtet, das Werkzeug pünktlich zu der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit an den Vermieter zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene Werkzeuge wird vom Vermieter eingefordert. Das Werkzeug sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör, wie Einsätze, Schlüssel etc. müssen an den Vermieter bei der Rückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Ausgenommen Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Schleifpapier.

 

Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung vom Vermieter vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Rückgabe zu entrichten.

 

Mindestalter des Mieters

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer Erwachsenen Person sein.

 

Preise

Es gelten die aktuellen Preise.

 

Annullation

Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden zu 100 % gemäss den geltenden Preisen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

 

Haftung und Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. Die Kosten für Schäden und Materialverlust werden dem Kunden direkt vom Vermieter verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Werkzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die am Werkzeug durch Dritte verursacht werden.

 

Unfälle

Unfälle mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist via Versicherung an den Vermieter abzugeben.

 

Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Werkzeug sachgemäss, sorgfältig und gemäss SUVA bzw. Arbeits- Vorschriften zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Das tragen allfälliger Schutzausrüstung ist Pflicht. Der Vermieter lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für alle aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit ihm entstehenden Streitigkeiten der Ort des Mietobjekts.

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